Liebe Patienten/-innen,

aufgrund der Entwicklungen der letzten Zeit, sehen wir uns gezwungen, ab dem 13.04.2026 ein Ausfallhonorar gemäß §615 Satz 1 BGB zu berechnen.

Dies wird bei nicht wahrgenommenen Terminen erhoben, die nicht oder später als 24 Stunden vorher telefonisch oder per Mail abgesagt wurden und beläuft sich auf € 30,- per Standarttermin und € 65,- für Ersttermine oder vereinbarte Sondertermine.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Vielen Dank, Ihr Praxisteam

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