Liebe Patienten/-innen,
aufgrund der Entwicklungen der letzten Zeit, sehen wir uns gezwungen, ab dem 13.04.2026 ein Ausfallhonorar gemäß §615 Satz 1 BGB zu berechnen.
Dies wird bei nicht wahrgenommenen Terminen erhoben, die nicht oder später als 24 Stunden vorher telefonisch oder per Mail abgesagt wurden und beläuft sich auf € 30,- per Standarttermin und € 65,- für Ersttermine oder vereinbarte Sondertermine.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Vielen Dank, Ihr Praxisteam
